EN 301 549: Der EU-Standard für digitale Barrierefreiheit erklärt

Was ist EN 301 549? Wie verhält er sich zu WCAG 2.1? Welche Abschnitte gelten für Websites und Apps? Alles über den harmonisierten europäischen Standard für Barrierefreiheit.

EAA Checker Team8 Min. Lesezeit

Wenn Sie sich mit dem European Accessibility Act oder dem BFSG beschäftigen, stoßen Sie schnell auf "EN 301 549". Dieser harmonisierte EU-Standard ist die technische Grundlage der digitalen Barrierefreiheitspflichten — und er ist enger mit WCAG 2.1 verknüpft als viele denken.

Was ist EN 301 549?

EN 301 549 "Accessibility requirements for ICT products and services" ist ein europäischer Standard, der vom ETSI (European Telecommunications Standards Institute), CEN und CENELEC entwickelt wurde. Die aktuelle Version ist EN 301 549 V3.2.1 (2021).

Der Standard gilt für alle IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie):

  • Websites und Web-Applikationen
  • Mobile Apps (iOS, Android)
  • Desktop-Software
  • Hardware (Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten)
  • Elektronische Dokumente (PDF, Office)
  • Telekommunikationsdienste
  • Video-Kommunikation

Struktur des Standards

EN 301 549 ist in 14 Kapitel (Clauses) unterteilt. Für Websites sind vor allem relevant:

KapitelInhaltBasis
Clause 4Funktionale Leistungsanforderungen (übergreifend)Allgemeine Prinzipien
Clause 5Allgemeine AnforderungenGeschlossene Funktionalität, Biometrie
Clause 9Web (Webinhalte)WCAG 2.1 Level AA
Clause 10Nicht-webbasierte DokumenteWCAG 2.1 Level AA (angepasst)
Clause 11Software (Apps, Desktop)WCAG 2.1 + plattformspezifisch
Clause 12Dokumentation und SupportZugängliche Dokumentation

EN 301 549 und WCAG 2.1: Was ist der Unterschied?

Für Websites ist der Unterschied minimal — EN 301 549 Kapitel 9 entspricht nahezu 1:1 WCAG 2.1 Level AA. Das ist gewollt: Der Standard übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien, ergänzt sie aber um EU-spezifische Konformitätsbedingungen.

WCAG 2.1

  • • W3C-Standard für Web-Inhalte
  • • Technologieneutrale Erfolgskriterien
  • • 50 Kriterien (Level A + AA)
  • • International verbreitet
  • • Kostenlos verfügbar

EN 301 549

  • • ETSI/CEN/CENELEC-Standard für alle IKT
  • • Enthält WCAG 2.1 als Kapitel 9
  • • Gilt für Web + Apps + Software + Hardware
  • • Rechtlich verbindlich durch EAA/BFSG
  • • Kostenpflichtig (ca. 40 €)

Warum der Standard im Rechtskontext wichtig ist

Der EAA und das BFSG verweisen auf "harmonisierte Standards" — das ist EN 301 549. Die Konformität mit diesem Standard schafft eine "Vermutungswirkung": Wenn Ihr Produkt EN 301 549 erfüllt, gilt es als konform mit den gesetzlichen Anforderungen.

Praktische Implikationen:

  • Öffentliche Ausschreibungen: Bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand wird oft explizit EN 301 549-Konformität gefordert.
  • Konformitätserklärungen: Für die Barrierefreiheitserklärung ist der Bezug auf EN 301 549 rechtlich präziser als auf WCAG allein.
  • Mobile Apps: EN 301 549 Clause 11 enthält spezifische Anforderungen für iOS und Android, die über WCAG hinausgehen.

Funktionale Leistungsanforderungen (Clause 4)

Clause 4 des EN 301 549 enthält übergreifende funktionale Anforderungen — was ein Produkt können muss, unabhängig von der konkreten technischen Umsetzung. Diese 13 Anforderungen beschreiben die Nutzungsbedürfnisse verschiedener Behinderungsgruppen:

1.Nutzung ohne Sehvermögen
2.Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen
3.Nutzung ohne Farbwahrnehmung
4.Nutzung ohne Hörvermögen
5.Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen
6.Nutzung ohne Sprachvermögen
7.Nutzung mit eingeschränkter Handfunktion
8.Nutzung mit eingeschränkter Reichweite
9.Nutzung mit eingeschränkter Kraft
10.Nutzung ohne kognitive, sprachliche oder Lernfähigkeiten
11.Minimierung des Fotoepilepsie-Risikos
12.Nutzung mit eingeschränkter Privatsphäre
13.Nutzung mit begrenzten Sprachkenntnissen

Konformität mit EN 301 549 feststellen

Für Websites bedeutet Konformität mit EN 301 549 in der Praxis: WCAG 2.1 Level AA erfüllen (Clause 9). Dafür gibt es verschiedene Prüfmethoden:

  • Automatisierter Scan: Prüft ca. 30–40% aller Kriterien — schnell und günstig
  • Manueller Test: Tastaturtest, Screen-Reader-Test, Kontrast-Prüfung
  • WCAG-konformer Bericht: Accessibility Conformance Report (ACR) nach VPAT-Template
  • Professionelles Audit: Durch zertifizierten IAAP-CPACC oder WAS-Experten

Mehr zu verfügbaren Testmethoden finden Sie im Artikel Barrierefreiheit testen: Die besten Tools im Vergleich.

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Häufige Fragen

Was ist EN 301 549?
EN 301 549 ist ein harmonisierter europäischer Standard für die Barrierefreiheit von ICT-Produkten und -Dienstleistungen. Er wurde vom ETSI (European Telecommunications Standards Institute) zusammen mit CEN und CENELEC entwickelt. Der Standard definiert funktionale Barrierefreiheitsanforderungen und ist der technische Referenzstandard des European Accessibility Act (EAA).
Was ist der Unterschied zwischen EN 301 549 und WCAG 2.1?
WCAG 2.1 ist ein W3C-Standard speziell für Web-Inhalte (Websites, Web-Apps). EN 301 549 ist breiter angelegt und gilt für alle IKT — Hardware, Software, Websites, Dokumente, Apps. Der Standard enthält WCAG 2.1 Level AA als Kapitel 9 (Web) und Kapitel 10 (nicht-webbasierte Dokumente). Für Websites ist die praktische Anforderung gleich: WCAG 2.1 AA.
Muss ich EN 301 549 kennen oder reicht WCAG 2.1?
Für die praktische Arbeit an Websites reicht WCAG 2.1 Level AA — das ist der Kern des EN 301 549 für Webinhalte. EN 301 549 ist zusätzlich relevant, wenn Sie mobile Apps, Software oder Dokumente entwickeln, oder wenn Sie eine formelle Konformitätserklärung gegenüber Behörden abgeben müssen. Im Rechtstext (BFSG, Vergaberecht) wird auf EN 301 549 verwiesen.
Gilt EN 301 549 auch für öffentliche Stellen?
Ja, und schon länger. Die EU-Richtlinie 2016/2102 (Web Accessibility Directive) verpflichtete öffentliche Stellen bereits ab 2018 zur Konformität mit EN 301 549. Der EAA erweitert diese Pflicht nun auf private Unternehmen. Öffentliche Stellen in Deutschland müssen also bereits seit Jahren konform sein.