Wenn Sie sich mit dem European Accessibility Act oder dem BFSG beschäftigen, stoßen Sie schnell auf "EN 301 549". Dieser harmonisierte EU-Standard ist die technische Grundlage der digitalen Barrierefreiheitspflichten — und er ist enger mit WCAG 2.1 verknüpft als viele denken.
Was ist EN 301 549?
EN 301 549 "Accessibility requirements for ICT products and services" ist ein europäischer Standard, der vom ETSI (European Telecommunications Standards Institute), CEN und CENELEC entwickelt wurde. Die aktuelle Version ist EN 301 549 V3.2.1 (2021).
Der Standard gilt für alle IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie):
- Websites und Web-Applikationen
- Mobile Apps (iOS, Android)
- Desktop-Software
- Hardware (Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten)
- Elektronische Dokumente (PDF, Office)
- Telekommunikationsdienste
- Video-Kommunikation
Struktur des Standards
EN 301 549 ist in 14 Kapitel (Clauses) unterteilt. Für Websites sind vor allem relevant:
| Kapitel | Inhalt | Basis |
|---|---|---|
| Clause 4 | Funktionale Leistungsanforderungen (übergreifend) | Allgemeine Prinzipien |
| Clause 5 | Allgemeine Anforderungen | Geschlossene Funktionalität, Biometrie |
| Clause 9 | Web (Webinhalte) | WCAG 2.1 Level AA |
| Clause 10 | Nicht-webbasierte Dokumente | WCAG 2.1 Level AA (angepasst) |
| Clause 11 | Software (Apps, Desktop) | WCAG 2.1 + plattformspezifisch |
| Clause 12 | Dokumentation und Support | Zugängliche Dokumentation |
EN 301 549 und WCAG 2.1: Was ist der Unterschied?
Für Websites ist der Unterschied minimal — EN 301 549 Kapitel 9 entspricht nahezu 1:1 WCAG 2.1 Level AA. Das ist gewollt: Der Standard übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien, ergänzt sie aber um EU-spezifische Konformitätsbedingungen.
WCAG 2.1
- • W3C-Standard für Web-Inhalte
- • Technologieneutrale Erfolgskriterien
- • 50 Kriterien (Level A + AA)
- • International verbreitet
- • Kostenlos verfügbar
EN 301 549
- • ETSI/CEN/CENELEC-Standard für alle IKT
- • Enthält WCAG 2.1 als Kapitel 9
- • Gilt für Web + Apps + Software + Hardware
- • Rechtlich verbindlich durch EAA/BFSG
- • Kostenpflichtig (ca. 40 €)
Warum der Standard im Rechtskontext wichtig ist
Der EAA und das BFSG verweisen auf "harmonisierte Standards" — das ist EN 301 549. Die Konformität mit diesem Standard schafft eine "Vermutungswirkung": Wenn Ihr Produkt EN 301 549 erfüllt, gilt es als konform mit den gesetzlichen Anforderungen.
Praktische Implikationen:
- Öffentliche Ausschreibungen: Bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand wird oft explizit EN 301 549-Konformität gefordert.
- Konformitätserklärungen: Für die Barrierefreiheitserklärung ist der Bezug auf EN 301 549 rechtlich präziser als auf WCAG allein.
- Mobile Apps: EN 301 549 Clause 11 enthält spezifische Anforderungen für iOS und Android, die über WCAG hinausgehen.
Funktionale Leistungsanforderungen (Clause 4)
Clause 4 des EN 301 549 enthält übergreifende funktionale Anforderungen — was ein Produkt können muss, unabhängig von der konkreten technischen Umsetzung. Diese 13 Anforderungen beschreiben die Nutzungsbedürfnisse verschiedener Behinderungsgruppen:
Konformität mit EN 301 549 feststellen
Für Websites bedeutet Konformität mit EN 301 549 in der Praxis: WCAG 2.1 Level AA erfüllen (Clause 9). Dafür gibt es verschiedene Prüfmethoden:
- Automatisierter Scan: Prüft ca. 30–40% aller Kriterien — schnell und günstig
- Manueller Test: Tastaturtest, Screen-Reader-Test, Kontrast-Prüfung
- WCAG-konformer Bericht: Accessibility Conformance Report (ACR) nach VPAT-Template
- Professionelles Audit: Durch zertifizierten IAAP-CPACC oder WAS-Experten
Mehr zu verfügbaren Testmethoden finden Sie im Artikel Barrierefreiheit testen: Die besten Tools im Vergleich.
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