Accessibility Statement erstellen: Pflichtinhalt, Vorlage und Anleitung

Barrierefreiheitserklärung nach §12 BFSG erstellen: Was muss drin stehen, wer braucht sie, kostenlose Vorlage zum Kopieren und Anleitung zur Pflichtveröffentlichung.

EAA Checker Team8 Min. Lesezeit

Eine Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement) ist nach §12 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für viele Unternehmen Pflicht. Dieser Artikel erklärt, wer eine Erklärung braucht, was zwingend hineinmuss und stellt eine Vorlage zum direkten Verwenden bereit.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument, in dem ein Unternehmen erklärt, inwieweit seine Website oder App die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt. Sie ist das Pendant zum Impressum — aber für Barrierefreiheit.

Die Erklärung dient mehreren Zwecken:

  • Nutzer mit Behinderungen informieren, was funktioniert und was nicht
  • Einen Feedback-Kanal bereitstellen für gemeldete Probleme
  • Transparenz gegenüber Behörden schaffen
  • Rechtliche Konformität dokumentieren

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Nach dem BFSG sind alle Unternehmen verpflichtet, die:

  • ✓ Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des BFSG anbieten (z.B. Websites, Online-Shops, Apps)
  • ✓ Keine Mikrounternehmen sind (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz)
  • ✓ Auf dem deutschen Markt aktiv sind

Die Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Verträge und neue Produkte. Für bestehende Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 27. Juni 2030.

Pflichtinhalt nach § 12 BFSG

Das BFSG schreibt vor, was eine Barrierefreiheitserklärung mindestens enthalten muss:

1. Konformitätsstatus

Ist Ihre Website vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform mit WCAG 2.1 Level AA (EN 301 549)?

2. Nicht barrierefreie Inhalte (bekannte Mängel)

Welche konkreten Bereiche oder Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei? Beschreiben Sie die Mängel, die betroffenen WCAG-Kriterien und ggf. Alternativen.

3. Datum der Erstellung und letzten Überarbeitung

Wann wurde die Erklärung erstellt? Wann zuletzt aktualisiert?

4. Feedback-Mechanismus

Wie können Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden? E-Mail-Adresse, Kontaktformular oder Postadresse.

5. Beschwerdeverfahren / Durchsetzungsstelle

Link zur zuständigen Durchsetzungs- oder Beschwerdestelle des jeweiligen Bundeslandes.

Der Konformitätsstatus: Was sind Ihre Optionen?

StatusBedeutungWann verwenden
Vollständig konformAlle WCAG 2.1 AA-Kriterien erfüllt, keine bekannten MängelNur nach vollständigem Audit durch anerkannten Prüfer
Teilweise konformEinige Kriterien nicht erfüllt, bekannte Mängel dokumentiertFür die meisten Websites der realistischere Ausgangspunkt
Nicht konformMehrheitlich nicht konform, kein vollständiger Überblick möglichWenn kein Scan/Audit durchgeführt wurde
Keine BeurteilungEs liegt noch keine Bewertung vorTemporär — Beurteilung muss so schnell wie möglich nachgeholt werden

Vorlage: Barrierefreiheitserklärung

Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre tatsächlichen Angaben:

Barrierefreiheitserklärung

[Unternehmensname] ist bemüht, die Website [Website-URL] barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für [Website-URL].

Konformitätsstatus

Diese Website ist [vollständig / teilweise / nicht] konform mit dem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.

[Wenn teilweise konform: Infolge der unten aufgeführten Mängel ist diese Website teilweise konform mit der WCAG 2.1, Level AA.]

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den unten aufgeführten Gründen nicht barrierefrei:

  • [Beschreibung des Mangels 1, z.B.: Einige Produktbilder haben keinen Alt-Text. Betrifft: WCAG 1.1.1.]
  • [Beschreibung des Mangels 2, z.B.: Einige Formulare haben keine ausreichenden Fehlerbeschreibungen. Betrifft: WCAG 3.3.1.]

Geplante Behebung: [Beschreibung des Zeitplans, z.B.: Diese Mängel werden bis [Datum] behoben.]

Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft. Die Grundlage bildet [eine Selbstbewertung / ein Prüfbericht durch [Name der Prüfstelle] vom [Datum]].

Feedback und Kontakt

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit dieser Website festgestellt? Kontaktieren Sie uns:

  • E-Mail: [barrierefreiheit@ihre-domain.de]
  • Telefon: [+49 XXX XXXXXXX]
  • Postadresse: [Vollständige Adresse]

Wir bemühen uns, auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen zu antworten.

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Meldung nicht zufrieden sind, wenden Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle:

[Name und Kontakt der Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes, z.B. für Bayern: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, barrierefreiheit@lmg.bayern.de]

Wo muss die Erklärung stehen?

Die Barrierefreiheitserklärung muss dauerhaft und barrierefrei zugänglich sein. Best Practice:

  • Im Footer: Link auf jeder Seite, ähnlich wie Impressum und Datenschutz
  • URL: /barrierefreiheit oder /accessibility
  • Als HTML-Seite: Nicht als PDF — PDFs können selbst Barrierefreiheitsprobleme haben und sind schwerer zu aktualisieren

Wie oft aktualisieren?

Das BFSG sieht keine explizite Aktualisierungspflicht vor, aber Best Practice ist:

  • Bei wesentlichen Änderungen: Wenn neue Bereiche der Website gebaut werden, die Erklärung aktualisieren
  • Mindestens jährlich: Überprüfen Sie, ob die Angaben noch stimmen
  • Nach Behebung von Mängeln: Streichen Sie behobene Probleme aus der Liste

Barrierefreiheitserklärung und Website-Scan

Für eine realistische Barrierefreiheitserklärung brauchen Sie einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Website. Ein automatisierter Scan gibt Ihnen:

  • Eine Liste der gefundenen WCAG-Verstöße (für den Abschnitt "bekannte Mängel")
  • Den Schweregrad jedes Problems
  • Betroffene Seiten und Elemente
  • Eine Grundlage für den Konformitätsstatus

Beachten Sie: Automatisierte Scans erfassen ca. 30–40% aller WCAG-Kriterien. Für eine Aussage "vollständig konform" brauchen Sie zusätzlich manuelle Tests und idealerweise einen zertifizierten Barrierefreiheitsprüfer. Mehr dazu im Artikel Website barrierefrei machen: Schritt-für-Schritt Anleitung.

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Häufige Fragen

Ist die Barrierefreiheitserklärung Pflicht?
Ja. Nach §12 BFSG sind Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Die Pflicht gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Für bestehende Verträge gilt eine Übergangsfrist bis 27. Juni 2030. Die Erklärung muss dauerhaft und barrierefrei zugänglich sein.
Was passiert, wenn ich keine Barrierefreiheitserklärung habe?
Das Fehlen einer Barrierefreiheitserklärung ist ein eigenständiger Verstoß gegen §12 BFSG und kann nach §31 BFSG mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann es als Indiz für generelle Nicht-Konformität gewertet werden. Eine Erklärung mit dokumentierten Mängeln und Verbesserungsplan ist besser als gar keine Erklärung.
Kann ich die Vorlage in diesem Artikel direkt verwenden?
Die Vorlage gibt Ihnen einen rechtlich orientierten Rahmen. Sie müssen die Platzhalter (in eckigen Klammern) durch Ihre tatsächlichen Unternehmensdaten ersetzen. Wichtig: Die Angaben zu Konformitätsstatus und bekannten Mängeln müssen wahrheitsgemäß sein — kopieren Sie keine Vorlage mit 'vollständig konform', wenn das nicht stimmt. Bei rechtlichen Unsicherheiten konsultieren Sie einen Anwalt.
Muss die Barrierefreiheitserklärung auf Deutsch sein?
Ja, wenn Ihre Website primär deutschsprachige Nutzer anspricht. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie um, die eine verständliche Erklärung in der Sprache des Dienstleistungsempfängers fordert. Für mehrsprachige Websites sollte die Erklärung in allen Hauptsprachen verfügbar sein.