Eine Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement) ist nach §12 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für viele Unternehmen Pflicht. Dieser Artikel erklärt, wer eine Erklärung braucht, was zwingend hineinmuss und stellt eine Vorlage zum direkten Verwenden bereit.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument, in dem ein Unternehmen erklärt, inwieweit seine Website oder App die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt. Sie ist das Pendant zum Impressum — aber für Barrierefreiheit.
Die Erklärung dient mehreren Zwecken:
- Nutzer mit Behinderungen informieren, was funktioniert und was nicht
- Einen Feedback-Kanal bereitstellen für gemeldete Probleme
- Transparenz gegenüber Behörden schaffen
- Rechtliche Konformität dokumentieren
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
Nach dem BFSG sind alle Unternehmen verpflichtet, die:
- ✓ Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des BFSG anbieten (z.B. Websites, Online-Shops, Apps)
- ✓ Keine Mikrounternehmen sind (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz)
- ✓ Auf dem deutschen Markt aktiv sind
Die Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Verträge und neue Produkte. Für bestehende Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 27. Juni 2030.
Pflichtinhalt nach § 12 BFSG
Das BFSG schreibt vor, was eine Barrierefreiheitserklärung mindestens enthalten muss:
1. Konformitätsstatus
Ist Ihre Website vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform mit WCAG 2.1 Level AA (EN 301 549)?
2. Nicht barrierefreie Inhalte (bekannte Mängel)
Welche konkreten Bereiche oder Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei? Beschreiben Sie die Mängel, die betroffenen WCAG-Kriterien und ggf. Alternativen.
3. Datum der Erstellung und letzten Überarbeitung
Wann wurde die Erklärung erstellt? Wann zuletzt aktualisiert?
4. Feedback-Mechanismus
Wie können Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden? E-Mail-Adresse, Kontaktformular oder Postadresse.
5. Beschwerdeverfahren / Durchsetzungsstelle
Link zur zuständigen Durchsetzungs- oder Beschwerdestelle des jeweiligen Bundeslandes.
Der Konformitätsstatus: Was sind Ihre Optionen?
| Status | Bedeutung | Wann verwenden |
|---|---|---|
| Vollständig konform | Alle WCAG 2.1 AA-Kriterien erfüllt, keine bekannten Mängel | Nur nach vollständigem Audit durch anerkannten Prüfer |
| Teilweise konform | Einige Kriterien nicht erfüllt, bekannte Mängel dokumentiert | Für die meisten Websites der realistischere Ausgangspunkt |
| Nicht konform | Mehrheitlich nicht konform, kein vollständiger Überblick möglich | Wenn kein Scan/Audit durchgeführt wurde |
| Keine Beurteilung | Es liegt noch keine Bewertung vor | Temporär — Beurteilung muss so schnell wie möglich nachgeholt werden |
Vorlage: Barrierefreiheitserklärung
Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre tatsächlichen Angaben:
Barrierefreiheitserklärung
[Unternehmensname] ist bemüht, die Website [Website-URL] barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für [Website-URL].
Konformitätsstatus
Diese Website ist [vollständig / teilweise / nicht] konform mit dem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.
[Wenn teilweise konform: Infolge der unten aufgeführten Mängel ist diese Website teilweise konform mit der WCAG 2.1, Level AA.]
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten aufgeführten Gründen nicht barrierefrei:
- [Beschreibung des Mangels 1, z.B.: Einige Produktbilder haben keinen Alt-Text. Betrifft: WCAG 1.1.1.]
- [Beschreibung des Mangels 2, z.B.: Einige Formulare haben keine ausreichenden Fehlerbeschreibungen. Betrifft: WCAG 3.3.1.]
Geplante Behebung: [Beschreibung des Zeitplans, z.B.: Diese Mängel werden bis [Datum] behoben.]
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft. Die Grundlage bildet [eine Selbstbewertung / ein Prüfbericht durch [Name der Prüfstelle] vom [Datum]].
Feedback und Kontakt
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit dieser Website festgestellt? Kontaktieren Sie uns:
- E-Mail: [barrierefreiheit@ihre-domain.de]
- Telefon: [+49 XXX XXXXXXX]
- Postadresse: [Vollständige Adresse]
Wir bemühen uns, auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen zu antworten.
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Meldung nicht zufrieden sind, wenden Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle:
[Name und Kontakt der Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes, z.B. für Bayern: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, barrierefreiheit@lmg.bayern.de]
Wo muss die Erklärung stehen?
Die Barrierefreiheitserklärung muss dauerhaft und barrierefrei zugänglich sein. Best Practice:
- Im Footer: Link auf jeder Seite, ähnlich wie Impressum und Datenschutz
- URL:
/barrierefreiheitoder/accessibility - Als HTML-Seite: Nicht als PDF — PDFs können selbst Barrierefreiheitsprobleme haben und sind schwerer zu aktualisieren
Wie oft aktualisieren?
Das BFSG sieht keine explizite Aktualisierungspflicht vor, aber Best Practice ist:
- Bei wesentlichen Änderungen: Wenn neue Bereiche der Website gebaut werden, die Erklärung aktualisieren
- Mindestens jährlich: Überprüfen Sie, ob die Angaben noch stimmen
- Nach Behebung von Mängeln: Streichen Sie behobene Probleme aus der Liste
Barrierefreiheitserklärung und Website-Scan
Für eine realistische Barrierefreiheitserklärung brauchen Sie einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Website. Ein automatisierter Scan gibt Ihnen:
- Eine Liste der gefundenen WCAG-Verstöße (für den Abschnitt "bekannte Mängel")
- Den Schweregrad jedes Problems
- Betroffene Seiten und Elemente
- Eine Grundlage für den Konformitätsstatus
Beachten Sie: Automatisierte Scans erfassen ca. 30–40% aller WCAG-Kriterien. Für eine Aussage "vollständig konform" brauchen Sie zusätzlich manuelle Tests und idealerweise einen zertifizierten Barrierefreiheitsprüfer. Mehr dazu im Artikel Website barrierefrei machen: Schritt-für-Schritt Anleitung.
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