Der European Accessibility Act (EAA) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Viele Unternehmen schieben das Thema Barrierefreiheit noch auf — oft in der Hoffnung, dass die Konsequenzen auf sich warten lassen. Doch das Risiko ist real. Was droht bei Nicht-Konformität?
Gesetzliche Grundlage in Deutschland: das BFSG
In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Das BFSG konkretisiert, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, und bestimmt die Sanktionen bei Verstößen.
Verantwortlich für die Marktüberwachung sind die zuständigen Behörden der Bundesländer. Sie können auf Anzeige oder von Amts wegen tätig werden, Websites und Apps prüfen lassen und bei Verstößen Maßnahmen anordnen.
Bußgeldrahmen in Deutschland
Wichtige Zahlen
- Bis zu 100.000 Euro Bußgeld pro Verstoß nach dem BFSG
- Vorsätzliche Verstöße können höher ausfallen
- Mehrere Verstöße (z. B. Startseite + Produktseiten + Checkout) können kumuliert werden
Die Bußgeldrahmen sind vergleichbar mit denen der DSGVO — und die DSGVO hat gezeigt, dass Behörden auch bereit sind, sie anzuwenden. In den ersten Jahren wird mit einer Eingewöhnungsphase gerechnet, in der Behörden eher auf Abmahnung und Fristsetzung setzen als auf sofortige Maximalstrafen. Aber: Diese Phase endet.
EU-weite Unterschiede
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die jedes Mitgliedsland selbst umsetzen musste. Die Bußgelder unterscheiden sich daher je nach Land:
| Land | Maximales Bußgeld | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutschland | 100.000 € | BFSG, Marktüberwachung durch Länder |
| Frankreich | 25.000 € + 500 €/Tag | Tagessatz bei andauerndem Verstoß |
| Österreich | 80.000 € | Bundesweite Zuständigkeit |
| Niederlande | bis 900.000 € | Einer der höchsten Bußgeldrahmen in der EU |
Besonders relevant für grenzüberschreitende Online-Shops: Wenn ihr auch in andere EU-Länder verkauft, gilt nicht nur das BFSG, sondern auch das Recht des jeweiligen Ziellands. Ein niederländischer Kunde, dem eine nicht-barrierefreie Website vorgelegt wird, kann in den Niederlanden Beschwerde einreichen — mit niederländischen Bußgeldsätzen.
Das Abmahnrisiko
Neben behördlichen Bußgeldern droht ein weiteres Risiko: Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erlaubt es Mitbewerbern, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze — zu denen das BFSG zählt — abzumahnen.
Die Erfahrung mit der DSGVO hat gezeigt: Sobald ein Gesetz in Kraft ist, entstehen schnell spezialisierte Abmahnkanzleien und Verbandsstrukturen, die systematisch Verstöße suchen. Für Online-Shops, die im Wettbewerb stehen, ist das Abmahnrisiko oft kurzfristig relevanter als das Bußgeldrisiko.
Wer prüft und kontrolliert?
Die Marktüberwachung nach dem BFSG obliegt den jeweiligen Landesbehörden, die je nach Bundesland unterschiedlich strukturiert sind. Auslöser für eine Prüfung können sein:
- Beschwerden von Nutzern über den vorgeschriebenen Feedback-Mechanismus
- Beschwerden von Behindertenverbänden oder Interessengruppen
- Stichprobenartige Kontrollen der Behörde
- Anzeigen durch Wettbewerber
- Medienberichterstattung über offensichtliche Verstöße
Ein konformes Accessibility Statement — die Barrierefreiheitserklärung, die das BFSG vorschreibt — enthält einen Kontaktweg für Feedback. Fehlt dieses Statement, ist das selbst bereits ein Verstoß und gibt Prüfern einen unmittelbaren Ansatzpunkt.
Was ist im Ernstfall zu tun?
Wenn eine Behörde oder eine Abmahnung an euch herantritt, gilt:
- Frist nicht ignorieren — antwortet zeitnah und schriftlich
- Sachverhalt prüfen — welcher konkrete Verstoß wird vorgeworfen?
- Maßnahmen einleiten und dokumentieren — zeigt, dass ihr aktiv handelt
- Rechtsberatung hinzuziehen — bei erheblichen Forderungen unbedingt einen Fachanwalt einschalten
- Accessibility Statement aktualisieren — zeigt Transparenz und guten Willen
Fazit: Prävention ist billiger als Strafe
Ein Barrierefreiheits-Audit kostet einen Bruchteil dessen, was eine Abmahnung oder ein Bußgeld kosten kann — von dem Reputationsschaden ganz zu schweigen. Die technischen Maßnahmen, die WCAG 2.1 AA fordert, sind für die meisten Websites mit überschaubarem Aufwand umsetzbar. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.
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